KOSTENÜBERNAHME

Ich bin gesetzlich versichert

Die Primär- und Ersatzkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt. Die Kostenübernahme wird im Rahmen eines Antragsverfahrens erteilt. Die Kosten für die ersten 5 bis 8 Sitzungen – sogenannte Probesitzungen – werden von der Krankenkasse ohne vorherigen Antrag übernommen. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Krankenversichertenkarte mit. Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich.

Ich bin privat versichert (und beihilfeberechtigt)

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten bei einem approbierten Psychotherapeuten. Je nach Versicherungsvertrag kann der Umfang der übernommenen Leistungen jedoch sehr unterschiedlich sein (z.B. Anzahl der Stunden pro Jahr). Am besten informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung (und Beihilfestelle). Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Ich bin Selbstzahler

Wenn Sie die Therapie selbst bezahlen möchten, bespreche ich mit Ihnen die zu erwartenden Kosten. Dabei orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/GOÄ). Das Honorar für eine Sitzung von 50 Minuten beträgt 92,51 €.